Meilenstein für die Energiewende: Neue Wasserstoff-Richtlinien Die ÖVGW setzt mit technischem Regelwerk den Grundstein für die Wasserstoff-Infrastruktur: Die ersten Richtlinien zur Wasserstoff-Beschaffenheit und dessen Einspeisung ins Netz wurden fertiggestellt und treten im Februar 2023 in Kraft. Wien, am 15. Dezember 2022. – Umweltfreundlicher Wasserstoff wird eine Schlüsselrolle für die Energiewende übernehmen, gilt er doch als einer der wichtigsten Energieträger der Zukunft. „Deshalb erweitern wir laufend unser technisches Regelwerk für die Produktion und den Einsatz von Wasserstoff. Mit den zwei neuen Wasserstoff-Richtlinien haben wir einen weiteren Meilenstein zur Integration Grüner Gase erreicht“, sagt DI Michael Haselauer, MBA, Präsident der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) sowie Geschäftsführer der Netz Oberösterreich GmbH. Und das kommt vor allem der heimischen Industrie zugute: Denn durch den Ausbau der Produktion und den Einsatz von klimaneutralem Wasserstoff können Industriebetriebe künftig nachhaltig und klimaneutral produzieren und so den heimischen Wirtschaftsstandort sichern. Wie Haselauer weiter betont, „sind mit den Richtlinien die Voraussetzungen für die Genehmigung und Errichtung von Wasserstoff-Leitungen sowie -Anlagen geschaffen. Wie bisher erledigen die ÖVGW-Techniker ihre Hausaufgaben zuverlässig – was jetzt noch fehlt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die Politik.“ Die Richtlinien kurz erklärt Die beiden Richtlinien wurden gestern in der ÖVGW-Vorstandssitzung verabschiedet und treten am 1. Februar 2023 in Kraft. „Das ist ein großer Erfolg für die ÖVGW, die sich als technische Kompetenzstelle für Wasserstoff etabliert“, betont Haselauer. •    Richtlinie H B100 / Wasserstoff-Beschaffenheit Diese ÖVGW-Richtlinie definiert die Anforderungen an die Beschaffenheit des gasförmigen Wasserstoffs (H2) für Einspeisung, Transport, Verteilung und Speicherung in eine Wasserstoffinfrastruktur oder Gasinfrastruktur. Abgeleitet aus internationalen Normen beschreibt diese Richtlinie die Wasserstoffbeschaffenheit, welche ausschlaggebenden Einfluss auf Anwendungen, Netze und die Produktion von Wasserstoff in Österreich haben wird. •    Richtlinie H E310 / Wasserstoff-Einspeiseanlagen Die Planung, Errichtung und Erstprüfung von Wasserstoff-Einspeiseanlagen ist in der ÖVGW-Richtlinie H E310 geregelt. Hierbei geht es sowohl um die Einspeisung in reine Wasserstoffnetze als auch in Gasnetze. Dies ermöglicht es, die klimaneutrale Wasserstoff-Produktion mit den Abnehmern im großen Stil zu verbinden. Von der Forschung zur Umsetzung Im Zuge der ÖVGW-Forschungsinitiative „Greening the Gas“ konnten in den vergangenen Jahren mehr als 30 Projekte mit nationalen und internationalen Forschungspartnern umgesetzt und offene technische Fragestellungen geklärt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Regelwerksarbeit ein und schaffen so die technischen Voraussetzungen für die Erzeugung, den Transport und den Einsatz von Grünen Gasen wie Biomethan und Wasserstoff. Grünes Gas: „Wir sind auf einem guten Weg“ Grüne Gase – und insbesondere auch Wasserstoff – werden künftig in großen Mengen vorhanden sein und preiswert über das Gasnetz transportiert werden. „Grünes Gas wird zum Turbo der Energiewende werden“, ist Haselauer überzeugt. Grüner Wasserstoff wird unter anderem aus überschüssiger erneuerbarer Energie gewonnen. „Je früher wir großflächig mit der Nutzung dieser Ressource beginnen, desto schneller können wir von fossilem Gas auf Grünes Gas umsteigen“, sagt Haselauer abschließend. Über die ÖVGW Die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) ist die freiwillige Vertretung der österreichischen Gasnetzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen. Sie zählt alle Gasnetzbetreiber und rund 270 Unternehmen im Wasserbereich zu ihren Mitgliedern. Über Kooperationen mit Landesverbänden vertritt die ÖVGW mehr als 1.500 Wasserversorger. Diese beliefern rund 80 Prozent der Bevölkerung mit Trinkwasser. Rückfragehinweis: Foggensteiner Public Relations GmbH     Alexander Foggensteiner     Telefon: +43 (0)664 – 14 47 947 E-Mail: alexander@foggensteiner.at Web: www.foggensteiner.at