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21.10.2026

Süßes, Saures – und illegale Pyrotechnik

Süßes, Saures – und illegale Pyrotechnik
Süßes, Saures – und illegale Pyrotechnik © BMI/Pachauer

Polizeikontrollen gegen illegale Pyrotechnikimporte (Symbolfoto)

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Kurztext (318 Zeichen)Plaintext

Auch zu Halloween gilt: Der Pyrotechnikfachhandel der WKÖ warnt vor illegalen Importen nicht zugelassener Feuerwerkskörper nach Österreich. Denn illegale Pyrotechnik kann lebensgefährlich sein. Empfohlen ist der Kauf beim autorisierten heimischen Fachhandel.

Pressetext (4631 Zeichen)Plaintext

Auch zu Halloween gilt: Der Pyrotechnikfachhandel der WKÖ warnt vor illegalen Importen nicht zugelassener Feuerwerkskörper nach Österreich. Denn illegale Pyrotechnik kann lebensgefährlich sein. Empfohlen ist der Kauf beim autorisierten heimischen Fachhandel.

Wien, am 21. Oktober 2026. – Unmittelbar vor Halloween warnt der Arbeitskreis Pyrotechnikfachhandel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) Konsumenten eindringlich davor, illegale Pyrotechnik aus Tschechien nach Österreich einzuführen. Was im Nachbarland angeboten wird, darf nicht automatisch in Österreich verwendet werden. Wer Feuerwerkskörper illegal über die Grenze transportiert, riskiert nicht nur die Beschlagnahme der Ware, sondern auch empfindliche Strafen. Darüber hinaus können sich die Betroffenen und andere Menschen mit illegalem Feuerwerk erheblichen Gefahren aussetzen: 
Thomas Köchl, Obmann des Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer: „Ein voller Kofferraum mit billigen Böllern ist kein harmloses Halloween-Mitbringsel. Nicht zugelassene oder illegal eingeführte Pyrotechnik kann zur unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben werden.“

In Tschechien verkauft, in Österreich verboten
Der österreichische Zoll und die Polizei führen in Zusammenarbeit mit der tschechischen Polizei ab sofort Kofferraumkontrollen durch. Auch Züge von Tschechien nach Österreich werden kontrolliert und dabei werden regelmäßig illegale Feuerwerkskörper sichergestellt. 
Polizeipräsident Michael Takacs: „Die Grenze ist kein rechtsfreier Raum. Auch bei einem Einkauf innerhalb der EU müssen die österreichischen Vorschriften eingehalten werden. Wer illegale Feuerwerkskörper im Kofferraum nach Österreich transportiert, sollte sich bewusst sein, dass das kein Kavaliersdelikt ist.“ Für pyrotechnische Gegenstände gelten in Österreich klare gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Kategorie, Kennzeichnung, Alter, Besitz, Verbringung und Verwendung. Besonders bei leistungsstärkerer Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4, ist nur Profis vorbehalten.
Allein im Vorjahr wurden von der Exekutive mehrere Tonnen pyrotechnische Gegenstände sichergestellt, darunter Raketen, Böller, Kracher und Feuerwerksbatterien. Für Köchl besonders bedenklich: „Bei mehreren tausend Pyrotechnik-Gegenständen fehlte jegliche Kennzeichnung.“
Produkte ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung sind besonders problematisch, weil Herkunft, Zusammensetzung und Sicherheitsanforderungen nicht zuverlässig nachvollziehbar sind. „Wer damit hantiert, spielt mit seinem Leben“, warnt Köchl.

Illegale Böller können lebensgefährlich sein
Insbesondere bei nicht geprüften und nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Feuerwerkskörpern gibt es ein erhebliches Sicherheitsproblem: „Bei illegaler Pyrotechnik wissen die Konsumenten häufig nicht, was tatsächlich im Produkt steckt und unter welchen Bedingungen es hergestellt wurde“, erklärt er. „Ein Feuerwerkskörper ist kein gewöhnlicher Konsumartikel. Bei falscher Handhabung oder unkontrollierter Wirkung können schwere Verbrennungen, Augen- und Gehörverletzungen oder noch gravierendere Verletzungen die Folge sein.“
Das Risiko endet dabei nicht beim Abbrennen. Bereits der Transport und die unsachgemäße Lagerung von Pyrotechnik können problematisch sein.

Empfindliche Strafen 
Wer gegen die Bestimmungen des österreichischen Pyrotechnikgesetzes (PyroTG) verstößt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Nach § 40 PyroTG können Verstöße gegen die Bestimmungen des 2. Hauptstücks (Inverkehrbringen, Bereitstellung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung) mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden. 
Für Verstöße gegen das Verwendungsverbot nach § 39 Abs. 2 (Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht besessen und nicht verwendet werden) sind Geldstrafen bis zu 4.360 Euro bzw. Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen vorgesehen.
Hinzu kommen je nach Fall die Sicherstellung beziehungsweise Beschlagnahme der Pyrotechnik und weitere rechtliche Konsequenzen. „Das vermeintliche Schnäppchen kann also sehr teuer werden“, betont Köchl. 
Halloween soll Spaß machen und sicher bleiben. Illegale Böller gehören nicht dazu. „Wer Feuerwerk verwendet, sollte sich für legale, geprüfte Qualität entscheiden und die österreichischen Vorschriften einhalten. Denn Sicherheit muss immer vor dem vermeintlichen Schnäppchen stehen“, sagt Köchl abschließend.

Rückfragehinweis:
Foggensteiner Public Relations GmbH
Alexander Foggensteiner
Mobil: 0664-14 47 947
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